
DarlVermV veröffentlicht: Sachkunde- und Weiterbildungsanforderungen für Verbraucherdarlehensvermittler konkretisiert
Am 31. Juli 2026 wurde die Darlehensvermittlungsverordnung (DarlVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Sie konkretisiert unter anderem das Verfahren und die inhaltlichen Anforderungen der Sachkundeprüfung sowie die Weiterbildungspflicht nach § 34k GewO.
Die Sachkundeprüfung umfasst die Bereiche:
- Kundenberatung,
- fachliche Kenntnisse für die Vermittlung von und die Beratung zu Allgemein-Verbraucherdarlehen,
- Finanzierung und Kreditprodukte.
Die inhaltlichen Anforderungen ergeben sich aus der Anlage 1 DarlVermV. Die Sachkunde wird schriftlich geprüft, ein praktischer Prüfungsteil ist nicht vorgesehen.
Der Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen ist neben weiteren Berufsqualifikationen der Sachkundeprüfung gleichgestellt.
Zur Weiterbildung verpflichtete Personen (§ 34k Abs. 6 GewO) müssen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den genannten Bereichen aktuell halten und bei Bedarf durch geeignete Weiterbildungsmaßnahmen aktualisieren (§ 6 Abs. 1 DarlVermV). Anders als bei den Versicherungsvermittlern ist keine jährliche Mindeststundenanzahl an Weiterbildung vorgegeben. Die Anforderungen an die Weiterbildungsmaßnahmen sind an die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) angelehnt.
